AGB's Temporärstellen

Honorarregelung Festanstellung

Das QMC geschuldete Honorar bei einer erfolgreichen Vermittlung eines/einer Kandidaten/in an den Kunden wird wie folgt berechnet:

Bruttojahresgehalt
  bis Fr.   40'000.00   8.00 %
Fr.   40'001.00 bis Fr.   75'000.00   9.00 %
Fr.   75'001.00 bis Fr.  100'000.00 10.00 %
Fr. 100'001.00  bis Fr. 250'000.00 12.00 %

Bei zeitlich befristeten Festanstellungen gilt dieselbe Berechnungsgrundlage pro rata.

Kommen gleichzeitig mehrere Anstellungen durch QMC zustande, ist jede einzelne Vermittlung gemäss vorgenannten Honoraransätzen zu vergüten.

Personalsuchauftrag
Suchauftrag
Persönliche Besprechung in Ihrem Unternehmen, Verfassen des Inserates, Publikation im Internet, Bewerberinterviews, Referenzabklärungen, Abklärung des persönlichen Umfelds.
Dossierzusammenstellung mit Bewerberbeschrieb.

Auftragserteilung  Fr. 6’000.--
Präsentation der Bewerber   Fr. 6’000.--
Anstellung des Arbeitnehmer Fr. 7’000.--
   (exkl. Mwst.)

Die Inseratekosten werden vom Kunden bezahlt.

Inserateschaltung
Gemäss Zeitungstarif.

Honorarregelung Temporäreinsätze
Gemäss separater Offerte.

Zusätzliche Dienstleistungen
Alle zusätzlichen Dienstleistungen gemäss separater Offerte.

-          Outplacement

-          Coaching

-          Personaltreuhand / Outsourcing

-          ISO Zertifizierungen

Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen  Mehrwertsteuer.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahlungsbedingungen
Honorar Festanstellungen 30 Tage netto
Temporär-Einsätze   10 Tage netto
Zusatzdienstleistungen 30 Tage netto

Garantieleistungen

Tritt ein Mitarbeiter während der Probezeit (gemäss OR) aus, bitten wir um sofortige Information. Für diese Fälle erteilen wir unseren Kunden eine Gutschrift gemäss folgender Abstufung:

Austritt im 1. Monat    70 % des Honorars
Austritt im 2. Monat   50 % des Honorars
Austritt im 3. Monat 20 % des Honorars

Sollte dieser Fall eintreffen, ist QMC sofort um Ersatz besorgt!

Schutzklausel

Stellt ein Kunde einen von QMC vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von 12 Monaten nach der Unterbreitung der Bewerbungsunterlagen ein, so ist QMC berechtigt, das Erfolgshonorar nachträglich einzufordern.

Datenschutz (DSG)

Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu absoluter Diskretion, was die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der ihm von QMC vorgestellten Bewerber betrifft.

Referenzauskünfte bei gegenwärtigen oder früheren Arbeitgebern des Kandidaten dürfen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung des/der Bewerbers/in oder der QMC eingeholt werden.

Der Kunde verpflichtet sich ausserdem, absolutes Stillschweigen über die Aktivitäten der QMC zu wahren und keine Auszüge jedwelcher Korrespondenz in Papier- oder digitaler Form an Dritte weiterzugeben.

Verbindlichkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen in jedem Fall zur Anwendung und gelten als genehmigt und verbindlich:

-          mit Eröffnung eines Mandates

-          mit der Entgegennahme des Bewerbervorschlages von QMC

Gerichtsstand
Am Domizil unserer Gesellschaft