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Geschäftsbedingungen bei Temporärstellen
1. Diese allgemeinen Bedingungen sind integrierender Bestandteil des Verleihvertrages. Sie treten mit jedem Vertragsabschluss automatisch in Kraft und gelten während der Dauer des Einsatzes unseres temporären Angestellten beim Kunden. Der Kunde anerkennt unsere allgemeinen Bedingungen als verbindlich. Ist der Kunde mit diesen Bedingungen nicht einverstanden, hat er uns sofort zu Informieren; in diesem Fall wird der Einsatz unseres Mitarbeiters sofort beendet und der Verleihvertrag annulliert. 2. Unsere temporären Angestellten sind durch einen Arbeitsvertrag an unsere Unternehmung gebunden und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu unseren Kunden. 3. Der Stundentarif (inklusive aller Sozialleistungen), Spesen, Beginn und Dauer des Einsatzes werden im voraus telefonisch vereinbart und mit einem Verleihvertrag schriftlich festgehalten. Diese Abmachungen gelten jeweils nur während der Dauer des vereinbarten Einsatzes. 4. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Arbeit erforderlichen Geräte, Maschinen und Materialien zur Verfügung zu stellen und zu prüfen, dass diese von unserem Angestellten vorschriftsgemäss behandelt werden. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Massnahmen zum Schutze von Leben und Gesundheit des Angestellten zu treffen und sich an die der Tätigkeit entsprechenden, gesetzlichen Vorschriften zu halten. Er ist dafür besorgt, dass unser Mitarbeiter die besonderen Sicherheitsvorschriften kennt und auch einhält. Der Kunde beachte dabei insbesondere die Weisungen und gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (ArG, UVG, SUVA, EKAS). 6. Aufgrund des vom Kunden unterzeichneten Arbeitsrapportes verrechnen wir die ausgewiesenen Arbeitsstunden. Innert 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erwarten wir die Überweisung.
7. Unsere Angestellten geniessen unser volles Vertrauen. Wir lehnen jedoch grundsätzlich jede Verantwortung ab, falls sie mit Geld, Wertpapieren, empfindlichen oder kostbaren Waren zu tun haben, oder falls sie die ihnen von unseren Kunden anvertrauten Maschinen, Geräte und Materialien beschädigen. Gegenüber Dritten arbeitet unser Angestellter unter der Verantwortung des Kunden. (Art.101OR) Die Verantwortung, die entsprechende Versicherung abzuschliessen, obliegt dem Kunden. 8. Gerichtsstand ist Weinfelden. |